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Führerschein Klassen
Praktisches Lernen!
B (Auto)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als
8 Sitzplätzen. (Auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Diese Klasse schließt die Klassen L und M ein.
Das Mindestalter für den Erwerb dieses Führerscheins beträgt
18 Jahre.
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann der Führerschein bereits mit 17 Jahren erworben werden.
BE (Auto mit Anhänger)
Vorbesitz Klasse B
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter
B fallen. Die Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750kg und 3500kg.
Das Mindestalter für den Erwerb dieses Führerscheins beträgt
18 Jahre.
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann der Führerschein
bereits mit 17 Jahren erworben werden.
B96 (Auto mit Anhänger)
Vorbesitz Klasse B Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg. Summe des Gesamtgewichtes der Kombination aus PKW und Anhänger zwischen 3500kg und 4250kg.
Das Mindestalter für den Erwerb dieses Führerscheins beträgt 18 Jahre.
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann der Führerschein bereits mit 17 Jahren erworben werden.
A (Motorrad offen)
Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kfz (Trikes)
20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
Besonderheit:
Wer die Kl. A1 mindestens 2 Jahre besitzt, kann ohne Theorie mit Übungsstunden Praxis und Praxisprüfung zu Kl. A2 aufsteigen. Danach wiederum nach 2 Jahre unter gleichen Bedingungen zur Kl. A aufsteigen
A2 (Motorrad)
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 (Motorrad - Leichtkraftrad)
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder), bei denen das Leistung/Leergewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Diese Klasse schließt die Klasse M ein. Das Mindestalter
für den Erwerb dieses Führerscheins beträgt 16 Jahre.
B196 (A1)
Wer 5 Jahre Klasse B im Vorbesitz hat und das Mindestalter von 25 Jahren erfüllt kann Klasse A1 ohne Prüfung erlangen. Dafür erforderlich sind 4 mal 90 Minuten Theorie Unterricht sowie 5 mal 90 Minuten Praktische Fahrstunden.
AM (Moped)
Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h.
Das Mindestalter für den Erwerb dieses Führerscheins beträgt
15 Jahre.